Praxisanleiter*innen für Sozial- und Pflegeberufe haben die wichtige Aufgabe, die Auszubildenden unterschiedlicher Sozial- und Pflegeberufe in den Pflegeeinrichtungen schrittweise zu betreuen, pädagogisch zu begleiten und an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen. Mit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) zum 01.01.2020 wird der Praxisanleitung der Auszubildenden eine wichtigere Rolle zugetragen
Weiterbildungsziele:
Sie erwerben fachliche, persönliche, soziale und methodische Kompetenzen zur individuellen pädagogischen Begleitung und Anleitung von Auszubildenden der Sozial- und Pflegeberufe. Im Vordergrund der berufspädagogischen Weiterbildung stehen:
- die Entwicklung eines pädagogischen Rollenverständnisses anhand aktueller didaktischer und pädagogischer Modelle sowie gesetzlicher Grundlagen
- die Stärkung persönlicher und handlungsorientierter Kompetenzen zur Steuerung und Begleitung von Lern- und Reflexionsprozessen bei den Auszubildenden aller Pflegeausbildungen
- das Kennenlernen und die Umsetzung von pädagogischen, lernpsychologischen und kommunikativen Theorien und deren Transfer in die berufliche Praxis
- die Auseinandersetzung mit aktuellen Theorien und Modellen der Berufspädagogik und Erwachsenenbildung
- das Kennenlernen neuer gesetzlicher Vorgaben für die Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau sowie die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Betrieben
- das Schnittstellenmanagement zwischen den Lernorten Berufsschule und Praxis
- die Gestaltung, Evaluation und Beurteilung von Bildungsprozessen

Voraussetzungen für den Zugang zur Weiterbildung:
- abgeschlossenes Examen in einem Pflegeberuf (Gesundheits- und Krankenpflege; Gesundheits- und Kinderkrankenpflege; Altenpflege; Heilerziehungspflege)
- mindestens 2 jährige Berufserfahrung
Die einzelnen Kursmodule finden Sie in unserem Flyer.
Kursleitung:
Walter Anton, Schulleiter, M.A., Dipl.- Berufspädagoge (FH)
Bertram Tränkle, Schulleiter, Dipl. Pädagoge, Lehrer für Pflegeberufe