Ausbildungsziel
- Die Ausbildung befähigt Sie selbständig, eigenverantwortlich und ganzheitlich die pflegebedürftigen Menschen aller Altersklassen zu pflegen und zu beraten.
- Die Ausbildung soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vermitteln.
- Zu Ihren späteren Tätigkeitsfeldern gehören die krankenpflegerische Versorgung akut erkrankter Patienten (Krankenhaus) sowie die pflegerische Betreuung geriatrischer Heimbewohner oder Klienten (stationäre Altenpflege und ambulante Pflege).

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung; Einstieg über Altenpflege:
- Hauptschulabschluss
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung; Einstieg über Gesundheits- und Krankenpflege:
- Mittlerer Bildungsabschluss oder
- Hauptschulabschluss zusammen mit:
a) einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung
b) einer abgeschlossenen einjährigen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung kann bei unterschiedlichen Ausbildungsträgern erfolgen: Krankenhäuser, Einrichtungen der stationären Altenpflege oder ambulante Pflegedienste. Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden alle gesetzlich verpflichtenden Einsatzbereiche der beiden grundständigen Ausbildungen durchlaufen.