Ausbildungsziel
- Die Ausbildung soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vermitteln.
- Sie werden befähigt im Rahmen der Altenpflege, selbständig, eigenverantwortlich und ganzheitlich zu beraten, zu betreuen, zu begleiten und zu pflegen.
- Die Ausbildung befähigt zur Planung, Durchführung und Evaluation eigenverantwortlicher Aufgaben (Beratung, Anleitung und Unterstützung pflegebedürftiger Menschen) und zum interdisziplinären Arbeiten mit anderen Berufsgruppen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung:
- Mittlerer Bildungsabschluss oder
- Hauptschule und zweijährige Berufsausbildung oder
- Alten- oder Krankenpflegehilfeausbildung
- Alternativ: Kompetenzprüfung
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung kann wahlweise in folgenden Einrichtungen stattfinden:
- Stationäre oder teilstationäre Altenpflegeeinrichtungen
- Ambulante Pflegedienste